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______Oldtimerfinanzierung / - leasing________
Mit einem Young- und Oldtimer Steuern sparen ?
Old- oder Youngtimer werden in der Regel als Luxusgut angesehen. Ein Hobby, das Spaß macht, aber Geld kostet. Wird der Old- oder Youngtimer jedoch als Geschäfts- oder Firmenwagen eingesetzt, so kann man unter bestimmten Voraussetzungen den Staat an den Kosten beteiligen. In diesem Falle ist der Young- oder Oldtimer oft steuerlich deutlich attraktiver als ein entsprechendes Neufahrzeug.
Die Begründung hierfür liegt darin, dass die Fahrzeuge früher weniger kosteten als heute. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sog. "Ein-Prozent-Regelung". Diese besagt, dass derjenige, der einen Dienstwagen nutzen, für den „Geldwerten Vorteil“ monatlich ein Prozent des Brutto-Liste-Neupreises versteuern muss.
Während ein neuer Porsche 911S zum Beispiel 102.436 Euro kostet, gab es das Ur-Modell im Jahre 1968 noch für rund 26.918 DM, also exakt 13.762,95 Euro. Nach der Ein-Prozent-Regelung sind demnach monatlich für den neuen Porsche mehr als 1.000 Euro zu versteuern, für den Oldtimer dagegen nur 137 Euro. Dass der Oldtimer derzeit einen Marktwert von über 65.000 Euro hat, spielt für das Finanzamt keine Rolle.
Und so funktioniert es :
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Je nach Beratungsergebnis schließen Sei dann einen Finanzierungs- oder Leasingvertrag bei einem unserer Partner ab. Die Finanzierungsunterlagen erhalten Sie direkt von unserem Partner und die Bezahlung des Objektes erfolgt direkt an den Verkäufer des Fahrzeuges.
Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei !!
Ob und wie Sie in den Genuss von Steuervorteilen kommen, und welche Vertragsform für Sie die Richtige ist, muss jedoch vorab in einem Gespräch geklärt werden.
Insbesondere bei privaten oder gewerblichen Leasing-verträgen sind aufgrund der engen rechtlichen Vorgaben hier einige wichtige Fakten im Vorfeld zu beachten. Gerade die Ausgestaltung eines Leasingvertrages kann so Ihre Tücken haben, denn man sollte schon genauestens wissen was am Ende des Vertrages passiert.
© 2009 Finanzkontor NRW | Oliver Enderlein