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_____________________Leasing______________________
Der Begriff „Leasing“ stammt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet „Miete“.
Juristisch betrachtet ist Leasing die „Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes auf Zeit gegen Entgelt“. Faktisch stellt es eine Finanzierungsalternative für Investitionen dar und wird damit zum einem Instrument der strategischen Unternehmensführung.
Leasing umfasst auch Komponenten der Finanzierung, zumal – je nach Vertrags-Art – der Erwerb des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf der Grund-Leasingzeit von Anfang an ausdrücklich angeboten wird.

Beim Leasing wählt der Leasingnehmer aus, welches Objekt angeschafft werden soll und wer es liefert.
 Die Verwaltung und Instandhaltung liegt über die Dauer des Vertrages in den Händen des Leasingnehmers. Beim Leasing agiert der Leasingnehmer - in den klassischen Vertrgasformen - weitestgehend wie ein Eigentümer. So stellt der Leasingnehmer beispielsweise selbst die erforderliche Wartung des Leasing-Objektes sicher und wählt aus, ob und wo notwendige Versicherungen abgeschlossen werden.
Weil Leasing-Objekte bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert werden und nicht beim Nutzer und Leasing-Raten steuerlich 100% abzugsfähige Betriebsausgaben sind, stellt Leasing für Sie ein bilanz- und finanzstrategisches Steuerungsinstrument dar.

Gerade für den Mittelstand hat sich Leasing in den letzten Jahrzehnten zu einer echten Alternative zum klassischen Bankkredit entwickelt. Mit zahlreichen unterschiedlichen Vertragsformen kann sich Leasing so an alle Bedürfnisse eines Unternehmens anpassen.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Vertragsform und der bei Ausgestaltung der optimalen Rahmenbedingungen.