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_____________________Mietkauf_______________________

 

Der Mietkauf ist ein Mietvertrag, bei welchem dem Mieter vom Vermieter das Recht eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist durch einseitige Erklärung die gemietete Sache käuflich zu erwerben.

 

Ein Mietkaufgeschäft  liegt demnach also dann vor, wenn die Aktivierung des Leasinggegenstandes sowie die Passivierung einer Darlehensverbindlichkeit beim Leasingnehmer (Mietkäufer) erfolgt, weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasingerlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind.

 

 

Der Leasinggeber aktiviert dann eine Darlehensforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- beziehungsweise Mietkaufraten in Zins- und Tilgungsanteile auf.

 

Im Gegensatz zum Leasingvertrag ist die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung (Mietkaufrate x Vertragslaufzeit) hierbei, für gewerbliche Kunden, mit der ersten Mietkaufrate zu entrichten . Das juristische Eigentum geht erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Mietkäufer über.

 

Mietkauf wird von vielen Unternehmen in Fördergebieten sowie bei bestimmten Fördermaßnahmen gezielt und systematisch eingesetzt, da die Förderbedingungen oftmals eine Aktivierung den Investitionsgutes beim Mietkäufer ( Eigentumsvorbehalt )  voraussetzen und bei einer Aktivierung des zu fördernden Wirtschaftsgutes beim Mietkäufer sich für diesen noch zusätzliche steuerliche Effekte ergeben.


Außerdem ist Mietkauf auch eine geeignete Vertragsform zur Auflösung von bilanziellen Ansparrücklagen.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Vertragsform und der bei Ausgestaltung der optimalen Rahmenbedingungen. 


© 2009 Finanzkontor NRW | Oliver Enderlein